Betreuungsverfügung – worauf muss ich achten?

Erfahren Sie hier alles über eine Betreuungsverfügung, die immer dann wichtig ist, wenn Sie einen bestimmten Betreuer einsetzen wollen, der Sie vertritt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um sich und Ihre Finanzen zu kümmern.

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung – Was ist wichtig und worauf muss ich achten?

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie einen Wunschbetreuer, den das Betreuungsgericht im Ernstfall zu Ihrem gerichtlichen Betreuer ernennen soll.

Da es hier, genau wie bei der Vorsorgevollmacht, sehr intime und weitreichende Entscheidungen für Sie getroffen werden müssen, ergibt sich die Notwendigkeit einer sehr ausführlichen Betreuungsverfügung von selbst.

Sie sollten hierbei auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung zurückgreifen, da Sie ja sicher gehen wollen, dass Ihre Betreuungsverfügung dann auch letztendlich vor Gericht anerkannt wird.

Dabei gibt es viele wichtige Dinge zu beachten, die ich in meiner Premium Online-Schulung sehr ausführlich beschreibe.


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Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht geht es bei der Betreuungsverfügung nicht darum, die gerichtliche Betreuung zu verhindern, sondern gezielt auf die Bestellung des gerichtlichen Betreuers Einfluss zu nehmen und zu bestimmen, wer diese Aufgabe im Ernstfall übernehmen soll.

Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie keine völlig vertrauenswürdige Person haben. So Sie Bedenken haben, können Sie dennoch einer Person die Betreuung übertragen. Diese ist dann allerdings dem Betreuungsgericht Rechenschaft schuldig und wird vom Gericht überwacht.

Sie müssen diese Person eindeutig in der Betreuungsverfügung benennen und identifizieren. Vorname, Nachname, Adresse und Geburtsdatum müssen zwingend benannt werden.

Ebenso können Sie in der Betreuungsverfügung eine oder mehrere Personen ausdrücklich von der Betreuung ausschließen, damit diese auf keinen Fall vom Gericht bestellt werden. Je genauer Sie hier Angaben machen, desto besser kann das Betreuungsgericht entscheiden, wer für Sie als gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird und in Ihrem Sinne künftig entscheiden soll. Wenn Sie ganz bestimmte Personen von der Betreuung ausschließen, dann sollte auch der Grund dafür niedergeschrieben werden.

Je genauer Sie Ihre Angaben in der Betreuungsverfügung machen, desto eher vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht doch einen Betreuungsverein oder gar eine völlig fremde Person als Ihren Betreuer einsetzt.

 

Eine rechtswirksame Betreuungsverfügung zu erstellen ist recht einfach, wenn Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen gelten nicht.
  • Die Betreuungsverfügung muss von Ihnen unterschrieben werden und mit Ort und Datum versehen werden.
  • Alle 2-3 Jahre sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung erneut mit Ort und Datum unterschreiben.
  • Am besten im Beisein zweier Zeugen, die NICHT als Betreuer bestimmt sind. Die Zeugen bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie zu diesem Zeitpunkt in Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.
  • Nachträgliche Änderungen in der Betreuungsverfügung immer mit Ort, Datum und Unterschrift gegenzeichnen.
  • Einen Notar brauchen Sie in der Regel nicht. Dennoch empfiehlt es sich, einen Experten hinzuzuziehen, da dieses doch eine sehr heikle und wichtige Angelegenheit ist.

Wenn Sie diese und noch einige andere wichtige Dinge beachten, dann wird auch Ihre Betreuungsverfügung noch in vielen Jahren gültig sein.

Welches genau die übrigen Dinge sind, die Sie unbedingt beachten müssen, das erfahren Sie in meiner Online-Schulung zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Den Link zu weiteren Informationen und zur Anmeldung finden Sie hier

Auf das Thema: „Betreuungsverfügung – worauf muss ich achten“ werde ich dort gesondert eingehen.
Vorsorgevollmacht Checkliste

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