Eine Vorsorgevollmacht sollte grundsätzlich jeder ab der Volljährigkeit haben!
Matthias Hübotter von Anthropos Stuttgart beantwortet die Frage, in welchem Alter man eine Vollmacht erteilen sollte.
Quelle ZDF/WISO 28.09.2015
Da man in jeder Sekunde zu Schaden kommen kann, sei es im Straßenverkehr oder einfach nur als Zuschauer bei einem Konzert, sollte jeder ab 18 bereits mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen!
Auch die Demenz rückt von der Altersgrenze her immer näher. Heute ist es leider schon keine Seltenheit mehr, bereits ab 30 schon an Demenz zu erkranken.
Eine derartige Vollmacht zu erstellen bzw. erstellen zu lassen ist dagegen eine Kleinigkeit.
Mit nur einer einzigen Unterschrift schaltet man die gerichtliche Betreuung aus und umgeht somit viel Stress und Scherereien mit vollkommen Fremden, die im Ernstfall vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden.
Nebenbei bemerkt, kosten diese vom Gericht bestellten sogenannten „Berufsbetreuer“ Geld, welches logischerweise von Ihrem Geld bezahlt wird.
Doch auch wenn Sie Glück haben sollten und das Gericht ein Familienmitglied als Ihr Betreuer bestellt, dann geht das Drama erst richtig los!
Lesen Sie hierzu auch unbedingt meinen Artikel „Wichtiges zur Vorsorgevollmacht!“
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Vermeiden Sie diese extremen Fehler bei der Vorsorgevollmacht unbedingt!!