Vorsorgevollmacht Wissenswertes

Fakten über die Vorsorgevollmacht:

2013 wurden per Gericht 1,3 Millionen Betreuer bestellt!

50% davon wurden Fremde als Betreuer vom Gericht eingesetzt!

50% wurden Familienangehörige vom Gericht als Betreuer beauftragt.

(Quelle ZDF/WISO)

Bestellungsurkunde - vorläufiger Betreuerasuweis

Ein staatlich bestellter Betreuer kann jeder sein, also auch eine vollkommen fremde Person.

Mit etwas Glück wird ein Familienangehöriger als Betreuer eingesetzt, aber auch das gilt es unbedingt zu vermeiden!
Die Chance dazu steht 50:50.

Dennoch… 650.000 vollkommen fremde Personen wurden allein in 2013 als Betreuer eingesetzt und erfahren die intimsten Dinge, die nun wirklich keinen Fremden etwas angehen. Und dieser Fremde hat jetzt künftig die Entscheidungen über alle intimen, persönlichen, finanziellen und medizinischen Belange der zu betreuenden Person.

Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie dieses ganz einfach vermeiden!

Mit einer Vorsorge-Vollmacht bestimmt jeder selbst und nicht das Gericht, wer der Vertreter im Notfall ist!

 

Durch Ihre erteilte Vollmacht bestimmen Sie einen oder mehrere Vertraute, die künftig sehr persönliche Entscheidungen für Sie und Ihre Familie treffen sollen.

Diese Vertrauten können dann für Sie entscheiden, handeln oder Verträge abschließen und sich so um Sie und Ihre Familie in Ihrem Sinne kümmern, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind:

  • In finanziellen Angelegenheiten: z.B. bei Bankgeschäften
  • In gesundheitlichen Fragen: z.B. über Ihre Behandlungsmethoden
  • In Unterbringungsfragen: z.B. zu Hause oder in einem Pflegeheim

 

Für Familienangehörige ist diese Aufgabe extrem belastend und fordernd. Die meisten Familienangehörigen kümmern sich liebevoll und aufopferungsvoll um die betreffende Person. Viel mehr, als es eine völlig fremde Person machen würde.

Zusätzlich wird der Betreuer vom Gericht kontrolliert und muss dem Gericht Rechenschaft ablegen. Er muss regelmäßig seitenweise Berichte abgeben und jede noch so kleine Ausgabe begründen.

Meist wissen die Familienangehörigen gar nichts von diesen Pflichten und stoßen erst Jahre später darauf, wenn Sie beispielsweise vom Gericht aufgefordert werden für die letzten 5 Jahre sämtliche Ausgaben zu belegen.

Wenn sie dann nicht haargenau alles notiert und mit Belegen aufbewahrt haben, dann kommt es seht häufig dazu, dass nicht belegbare Ausgaben vom Gericht nicht anerkannt werden und der Betreuer dann diese Summen an den zu Betreuenden zurückzahlen muss!

Wenn dann plötzlich beispielsweise eine Forderung von 50.000,– oder 80.000,– Euro an den eigenen Familienangehörigen zurückgezahlt werden soll, dann ist es schon wirklich existenzbedrohend!

Denn das Gericht kennt kein Pardon, ganz im Gegenteil… es wird Sie, wegen Ihrer im Nachhinein festgestellten Unfähigkeit als Betreuer, aus dem „Amt“ entlassen und dann doch einen Fremden als künftigen neuen Betreuer bestellen.

Das entbindet den Familienangehörigen aber nicht davon, die 50.000,– Euro zurückzuzahlen!

Sofern Immobilienbesitz vorhanden ist, wird per Gericht eine Grundschuld über diese Summe eingetragen und irgendwann fließt dann die Summe (etwa bei einem Verkauf der Immobilie) an das Gericht zurück.

 

All dieses kann man ganz einfach mit nur einer einzigen Unterschrift umgehen!

 

Hier noch wichtige Tipps zur Erstellung einer Vorsorge-Vollmacht:

  • Die Vollmacht sollte umfassend sein.
  • Sie muss immer schriftlich (keinesfalls mündlich!) erstellt werden.
  • Die Vorsorge-Vollmacht immer mit Ihrer Unterschrift versehen.
  • Ihre Vertrauensperson muss im Ernstfall schnell auf die Original-Vollmacht zugreifen können.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihren Vertrauten bzw. Bevollmächtigten.
  • Oder bewahren Sie die Vorsorge-Vollmacht an einem bekannten sicheren Ort auf.
  • Registrieren Sie die Vollmacht bei dem zentralen Vorsorgeregister!

 

Kommt es zum Notfall, dann schaut das Betreuungsgericht als erstes in dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, ob es eine derartige Vollmacht überhaupt gibt. Gibt es eine, dann wird kein Verfahren eröffnet und das Gericht bleibt bei allen Entscheidungen außen vor!

Es gibt etliche verschiedene Wege, eine Vollmacht zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Ich informiere Sie genauestens darüber, welches der für Sie persönlich richtige Weg zu Ihrer rechtssicheren und auch noch in Jahren und Jahrzehnten gültigen Vorsorgevollmacht ist, und welche jeweiligen, teilweise EXTREMEN Gefahren bei den einzelnen Möglichkeiten lauern und wie Sie diese ganz einfach umgehen.

Einen wichtigen Überblick gibt Ihnen meine Checkliste zur Vorsorge-Vollmacht, welche Ihnen schon die wichtigsten Punkte aufzeigt.

Alles weitere erkläre ich Ihnen gerne auf einer meiner kostenlosen Informationsveranstaltungen.

Die Termine dazu finden Sie unter vorsorgevollmacht24.net/termine.

Ich freue mich, Sie auf einer meiner Veranstaltungen einmal persönlich kennenzulernen.

Meine exklusive Checkliste müssen Sie unbedingt sehen, damit Sie nicht wie so viele in die Betreuungsfalle tappen!
Vorsorgevollmacht Checkliste

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Vermeiden Sie diese extremen Fehler bei der Vorsorgevollmacht unbedingt!!

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