Worauf sollte man bei der Auswahl des Bevollmächtigten bei der Vorsorgevollmacht achten?
Matthias Hübotter von Anthropos Stuttgart beantwortet die Frage, worauf man bei der Vorsorgevollmacht und der Auswahl des Bevollmächtigten achten sollte.
Quelle ZDF/WISO 28.09.2015
Grundsätzlich gilt:
Sie müssen uneingeschränktes Vertauen zu dieser Person haben!
Sie oder er sollte Sie und Ihre Wünsche sehr gut kennen, damit Ihre rechtliche Vertretung im Ernstfall dann auch wirklich voll und ganz in Ihrem Sinne abläuft.
Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Beispielsweise einen für die Finanzen und einen für den Rest.
Bitte bedenken Sie aber, die Vollmacht wird mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig und somit auch gültig!
Sobald der Bevollmächtigte die Vollmacht in den Händen hält, könnte er rein theoretisch mit sofortiger Wirkung Ihre Betreuung übernehmen.
Wie Sie dieses nicht unerhebliche Risiko umgehen, das zeige ich Ihnen in meiner Checkliste, die Sie sich unbedingt jetzt gleich anfordern sollten:
Wir hassen Spam genau so wie Sie! Wir geben Ihre Daten niemals weiter!
Vermeiden Sie diese extremen Fehler bei der Auswahl des Bevollmächtigten bei der Vorsorgevollmacht unbedingt!!
Ich bin definitiv damit einverstanden, dass man uneingeschränktes Vertauen zu dem Bevollmächtigte haben soll. Das ist notwendig! Danke für das Video, sehr interessant! Der Beitrag hat mir einen guten Überblick zum Thema angeboten!
Ich stimme Ihnen zu, dass man für die Vorsorgevollmacht bedacht die bevollmächtigte Personen auswählen sollte. Das Verhältnis muss definitiv ein ausgeprägtes Vertrauen aufweisen. Ich denke, dass man sich dahingehend detailliert informieren sollte. Vielen Dank für den Beitrag und die Checkliste.