Vorsorgevollmacht – ich brauche doch keine, ich habe Ehepartner und Kinder!
Nichts ist im Leben so, wie man denken würde.
Schon gar nicht in rechtlichen Belangen!
Nur ein gesetzlicher Vertreter kann für einen anderen Menschen handeln.
Gesetzliche Vertreter sind nur:
- Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern
- Ein Vormund im Verhältnis zu seinem Mündel
- Der Betreuer im Verhältnis zur betreuten Person.
Daraus folgt: Ihr Ehepartner ist nicht Ihr gesetzlicher Vertreter!
Auch eine Hochzeit ändert nichts daran. Genauso wenig dürfen Ihre Kinder Sie rechtlich vertreten.
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder für Sie tatsächlich handeln, tun sie dies aus rein privaten Gründen.
Nimmt beispielsweise Ihre Tochter an der Haustür einen Einschreibbrief oder ein Paket entgegen, so geht der Postbote davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, wenn Ihre Tochter als Familienangehörige an Ihrer Stelle die Sendung entgegennimmt.
Möchte Ihre Tochter jetzt aber das Paket oder das Einschreiben für Sie von der Post holen, dann benötigt sie Ihre ausdrückliche Vollmacht. Ohne eine solche Vollmacht wird ihr das Paket vom Postamt nicht ausgehändigt.
Ebenso wenig kann sie Ihre Bankgeschäfte – dafür bräuchte sie eine Bankvollmacht – erledigen oder an Ihrem Krankenbett entscheiden, ob Sie operiert werden sollen oder nicht – dafür ist eine Patientenverfügung von Ihnen notwendig.
In diesen Fällen wird verständlicherweise eine ausdrückliche spezielle Vollmacht verlangt.
Haben Sie niemandem eine solche Vollmacht erteilt, und Sie sind aus körperlicher oder geistiger Sicht nicht mehr in der Lage, solche Dinge selbst zu erledigen, muss das Amtsgericht einen Betreuer bestellen, der ab sofort Ihre Angelegenheiten für Sie regelt.
Ohne Vollmacht kann kein anderer für Sie handeln!
In diesem Fall können Sie mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig selbstbestimmt Vorsorge treffen.
Sie erteilen mit der Vorsorgevollmacht einer Person Ihres vollsten Vertrauens eine Vollmacht, Sie für den Fall zu vertreten, dass Sie selbst nicht mehr handeln oder Ihre Angelegenheiten entscheiden können. Bitte beachten Sie dazu unbedingt meine Ausführungen aus einem anderen Beitrag. Diesen finden Sie >>HIER<<.
Sie können Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder oder einen guten Bekannten in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.
Ohne diese Vorsorgevollmacht können diese Personen rein gar nichts für Sie tun.
Sie können aber auch z.B. Ihre Kinder gemeinsam bevollmächtigen. Oder Ihren Ehepartner und Ihre Kinder.
Das macht beispielsweise Sinn, falls Ihr Ehepartner mit Ihnen gemeinsam verunglückt und ebenfalls nicht in der Lage ist, die angedachte Betreuung für Sie zu übernehmen. Sofern Sie dann keine Ausweichperson(en) in der Vorsorgevollmacht benannt haben, würde dann doch die gerichtliche Betreuung angeordnet werden müssen.
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie diesen Personen eine Vollmacht, für die von Ihnen ausgewählten Lebensbereiche für Sie Entscheidungen zu treffen und zu handeln. Dieses kann im Bereich Gesundheit sein, im Bereich Finanzen, oder einfach die Frage, wer im Ernstfall die Post entgegennimmt, Behördengänge erledigt oder den Schriftverkehr mit Behörden und Versicherungen führt.
Sie können diese Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, verändern oder ergänzen, einschränken oder einfach neu gestalten, an die aktuellen Gegebenheiten anpassen oder neue gesetzliche Vorgaben berücksichtigen.
Letzteres ist extrem wichtig und darf auf keinen Fall von Ihnen vergessen werden, da sonst Ihre Vorsorgevollmacht nach Jahren unwirksam sein kann!
Die Vorsorgevollmacht gilt übrigens auch über den Tod hinaus, so dass der oder die Bevollmächtigten Ihre Angelegenheiten, idealerweise in Absprache mit den Erben, endgültig erledigen können. Übrigens können auch der oder die Erben die Vorsorgevollmacht nach Ihrem Ableben widerrufen.
Doch Achtung!!!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie und wo Sie Ihre Vorsorgevollmacht erstellen (lassen).
Viele, eigentlich gute Möglichkeiten, entpuppen sich im Ernstfall als fataler Fehler, weil die Vorsorgevollmacht nicht gültig ist!
Hier erhalten Sie Ihre lebenswichtige Checkliste, die Ihnen genau aufzeigt, worauf es bei der Vorsorgevollmacht ankommt!
Vermeiden Sie diese fatalen Fehler bei der Vorsorgevollmacht unbedingt!!
Eine Vorsorgevollmacht zu veranlassen ist wirklich wichtig, danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass man sie regelmäßig aktualisieren muss, um den gesetzlichen Neuregelungen Rechnung zu tragen. Mein Vater ist jetzt 60 und hat mir eine Vollmacht ausgestellt.
Mir war nicht bewusst, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist. Kann man sie selber erstellen? Oder geht dies nur beim Notar?